Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?


Wenn eine Immobilie vermietet werden soll, dann möchte auch der Vermieter sicher sein, dass er die Miete regelmäßig und vollständig vom Mieter erhält. Um die Zahlungsfähigkeit eines Mietinteressenten zu überprüfen, gibt es neben einer SCHUFA-Auskunft auch die Möglichkeit zur Einholung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Mit dem nachfolgenden Artikel möchten wir Ihnen die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung näher vorstellen, die als zusätzliche Referenz vom Mieter verlangt werden kann. 


Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder auch Mietzahlungsbestätigung bescheinigt der aktuelle Vermieter seinem Mieter, dass dieser die angefallenen Mietzahlungen pünktlich und vollständig bezahlt hat und auch keine Mietschulden gegenüber dem Vermieter bestehen. Sie soll dem Mieter als positive Referenz dienen, wenn dieser eine neue Immobilie anmieten möchte und einen Nachweis über seine Zuverlässigkeit benötigt. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung soll dem zukünftigen Vermieter helfen sich vor potentiellen Mietnomaden zu schützen und verhindern, dass es nach Unterzeichnung des Mietvertrags zu einem Mietausfall kommt.


Welche Informationen sind in einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung enthalten?

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wird vom aktuellen Vermieter ausgestellt. In der Regel beinhaltet die Bescheinigung die folgenden Angaben:

  • Die Kontaktdaten des aktuellen Vermieters bzw. der aktuellen Hausverwaltung
  • Die Kontaktdaten des Mieters
  • Den Zeitraum indem der Mieter die Immobilie angemietet hat
  • Eine Bestätigung, dass die Miete vom Mieter vollständig und pünktlich bezahlt wurde
  • Das Ausstellungsdatum sowie die Unterschrift des aktuellen Vermieters 

Können Kosten für die Erstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung entstehen?

In der Regel wird die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bereits im Mietvertrag zwischen dem Vermieter und Mieter vereinbart. Darin werden dann auch die genauen Kosten für die Ausstellung der Bescheinigung festgehalten. Ist dies nicht der Fall, dann liegt es im Ermessen des Vermieters, ob er für die Ausstellung eine Gebühr verlangt oder diese dem Mieter sogar kostenlos zur Verfügung stellt. Die Entschädigung für den Aufwand kann schwanken und liegt meistens zwischen 5 € und 50 €. Rechtlich gibt es hierzu keinerlei Vorgaben. Um einem privaten Vermieter den Aufwand für die Erstellung zu ersparen, kann der Mieter auch eine Vorlage erstellen und dem Vermieter zur Unterschrift vorlegen. Meistens zeigen sich diese sehr kulant und unterschreiben das Dokument ohne Vorbehalt.


Wer stellt eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?

Wenn Sie sich auf der Suche nach einer neuen Immobilie befinden, die Sie mieten möchten, dann ist es von Vorteil, wenn Sie eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorweisen können. Diese können Sie bei Ihrem aktuellen Vermieter oder dem Eigentümer erhalten. Mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigt Ihnen der Vermieter, dass Sie die angefallenen Mieten stets regelmäßig, fristgerecht und auch vollständig an ihn bezahlt haben. Vermieter bzw. Eigentümer mit einem größeren Immobilienbestand haben in der Regel schon Erfahrung bei der Ausstellung der Bescheinigung, da diese meist viele Wohnungen vermieten. Wenn Sie also eine solche Bescheinigung benötigen, dann fragen Sie Ihren aktuellen Vermieter danach.

Selbstverständlich können Sie auch vorarbeiten und eine entsprechende Vorlage selbst erstellen. Diese können Sie dann Ihrem aktuellen Vermieter zur Prüfung und Unterschrift vorlegen. So beschleunigen Sie die Ausstellung und sparen sich sowie Ihrem Vermieter einiges an Zeit.


Ist der Vermieter verpflichtet eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen?

Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist für Mieter ein einfacher Weg ihre Bonität nachzuweisen. Jedoch ist ein Vermieter nach einem Urteil des Bundesgerichtshof in der Regel nicht dazu verpflichtet eine solche Bescheinigung auszustellen (BGH, Az.: VIII ZR 238/08). Gemäß diesem Urteil kann eine weitereichende Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als Ausgleichsquittung interpretiert werden, weswegen diese einem Vermieter nicht zugemutet werden kann. Denn das würde bedeuten, dass der Vermieter mit Ausstellung der Bescheinigung auf noch etwaige Ansprüche gegen den Mieter verzichten würde. Es könnte bei späteren Streitigkeiten über den Bestand oder die Erfüllung von Mietforderungen als "Zeugnis gegen sich selbst" interpretiert werden und so zum Nachteil des Vermieters ausgelegt werden. Wenn Sie also als Mieter sichergehen wollen, dann bestehen Sie darauf, dass die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung im Mietvertrag festgehalten wird.


Welche Alternative gibt es zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Wenn sich Ihr Vermieter weigern sollte Ihnen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen und dies auch nicht entsprechend im Mietvertrag festgehalten wurde, dann haben Sie die Möglichkeit eine Quittung über Ihre bisher geleisteten Mietzahlungen von ihm zu verlangen (BGH, Az.: VIII ZR 238/08; § 368 BGB). Als Aufwandsentschädigung kann Ihr Vermieter allerdings eine Gebühr in Höhe von 20 € bis 50 € verlangen. Eine kostengünstige Alternative wäre die Vorlage von Überweisungsbelegen oder Auszüge Ihres Kontos. Einträge, die nicht in Bezug zu Ihrem Mietverhältnis stehen, sollten Sie dann natürlich unkenntlich (schwärzen) machen. 

Eine weit verbreitete Alternative zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist das Ausfüllen einer Selbstauskunft in Verbindung mit einer offiziellen SCHUFA-Auskunft. Beide Dokumente reichen in der Regel aus, um einem Vermieter Ihre Bonität und Zahlungsmoral glaubwürdig zu bescheinigen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der Vermieter keine vollständige Auskunft inklusive Ihrer Scorewerte verlangen darf. Für den Nachweis der Bonität bietet die SCHUFA eine spezielle Auskunft für Mieter an, die Sie Ihrem zukünftigen Vermieter vorlegen können. Darin sind die folgenden Daten enthalten:

  • Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Angaben zur Zahlungsfähigkeit einer Person
  • Angaben auf welchen Daten die SCHUFA-Auskunft beruht (Kreditkarten, Girokonten, Handyverträgen oder Internetbestellungen auf Rechnungen)
  • Ein Code zur Verifizierung der Echtheit der Daten. Dieser kann an den Vermieter weitergegeben werden und ist 60 Tage nach Ausstellung des Auskunft gültig.

Die Frage nach einer SCHUFA-Auskunft ist einem Vermieter allerdings erst gestattet, wenn Sie ihm Ihr tatsächliches Interesse am Mietobjekt bekundet haben und der Abschluss eines Mietvertrags nur noch von dem positiven Ergebnis der Auskunft abhängig ist.

Studenten oder Auszubildende, die bisher keine eigene Wohnung bewohnt haben, sind logischerweise nicht in der Lage eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erbringen, weswegen eine Mietbürgschaft zusammen mit einer Selbstauskunft der Eltern eine gute Alternative zur Bescheinigung darstellt. 


Was sind die Vor- und Nachteile einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Für Mieter ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung eine einfache Möglichkeit dem zukünftigen Vermieter ihre Bonität nachzuweisen. Sie stellt ein weiterer Pluspunkt bei Wohnungsbesichtigungen dar und kann dem Mieter helfen die gewünschte Wohnung zu erhalten. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist eine eindeutige Referenz für Vermieter, dass es sich beim Mietinteressenten um einen verlässlichen und solventen Mieter handelt. Einen offensichtlichen Nachteil hat die Ausstellung der Bescheinigung für Mieter nicht. Je nachdem kann der Vermieter allerdings eine Entschädigung für die Ausstellung vom Mieter verlangen.

Für Vermieter besitzt die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nicht unbedingt einen Mehrwert, weswegen viele den zusätzlichen Aufwand vermeiden wollen. Jedoch können Vermieter gegenüber dem aktuellen Mieter durch die Ausstellung der Bescheinigung ihren guten Willen signalisieren, was bei einer Neuvermietung hilfreich sein kann, da man an dieser Stelle ein wenig auf die zeitliche Flexibilität des Mieters angewiesen ist. 

Vorlage für eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung / Vormieterbescheinigung

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